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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd (HfG) ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen eines Projekts mit einem akkreditierten Prüflabor wurden Funktionen und Bescheide mit Schwerpunkt auf den zugrundeliegenden Komponenten, aus denen alle Funktionen bestehen, auf Barrierefreiheit geprüft. Die Webseiten und ihre Oberflächenkomponenten sind mit WCAG 2.0 Level AA sowie BITV 2.0 vollständig vereinbar. Für alle Benutzergruppen wurde die Gesamtbewertung sehr gut zugänglich vergeben.

 

In folgenden Dialogen wird die Barrierefreiheit kontinuierlich weiter verbessert:

Im Bereich der Dialoge des Forschungsmanagements, des ERP und der Business Intelligence werden die Anforderungen der Normen teilweise erfüllt. Eine Zertifizierung der Barrierefreiheit wurde für Teilbereiche durchgeführt und wird weiter ausgebaut. Eingeblendete Inhalte werden nicht automatisch vom Screenreader ausgegeben. Die Fokusreihenfolge ist teilweise nicht erwartungskonform. Einige Elemente können beim linearen Vorlesen durch den Screenreader nicht oder nur ineffizient erreicht werden. Fehlerhaft ausgefüllte Felder sind teilweise nicht markiert.

In der Studienbewerbung sind Absätze, Überschriften, Umbrüche, Listen, Label, Informationstexte, englische Texte und Tabellen teilweise nicht barrierefrei ungesetzt.

In der Online-Immatrikulation sind verschachtelte Tabellen vorhanden. Manche Formularelemente haben kein Label, bei einer Tabelle fehlt die Kopfzeile. Die Fokussierung neuer Inhalte befindet sich an falscher Stelle. Es gibt keine Möglichkeit, anhand einer Übersicht die Eingaben vor der Abgabe zu kontrollieren. Meldungen sind teilweise nicht aussagekräftig genug.

Die Bedienung des Studienplaners ist mit der Tastatur und mit dem Screenreader ineffizient.

Im Stundenplan ist die Navigation per Tastatur in einer verschachtelten Liste mit mehreren Unterlisten erschwert. Uhrzeiten werden vor den Wochentagen genannt. In der Listenansicht und im PDF sind Wochentage nicht als Überschriften deklariert, Grafiken sind teils nicht beschriftet. Einzelne Inhalte werden doppelt vorgelesen. Titel und Überschrift werden im PDF nicht korrekt vorgelesen.

In der Ansicht der Leistungen für Studierende kann die Liste an Elementen sehr lang werden, weshalb die Bedienung für Screenreader ineffizient ist.

Generell gilt: die Gruppierung mehrerer Kontrollelemente ist nicht erkennbar. Teilweise werden Tabellen zu Layoutzwecken verwendet. Für Screenreader werden teilweise nicht genug Informationen zur Bedienung und zum Status von Bedienelementen ausgegeben (Aria-Attribute). Es erscheint teilweise nur eine Fehlermeldung, obwohl mehrere Felder fehlerhaft sind.

Im Dialog Business Intelligence/Datenanalyse durchführen ist die Zuordnung von Dimensionen zu Spalten, Zeilen und Filtern nur per Mausbedienung (Drag & Drop)  effizient möglich. In den Menüs und in den sich öffnenden modalen Dialogen kann man nicht uneingeschränkt per Tastatur navigieren. Einzelne Grafiken haben keinen Alternativtext. Die Position des Maus-Fokus ist schwer erkennbar. Einzelne Bereiche bzw. Regionen der Seite sind nicht überspringbar oder gekennzeichnet. Eine Mindestbildschirmgröße ist erforderlich, sonst erscheinen Scrollbalken. Der Dialog soll perspektivisch durch einen barrierefreien Dialog „Berichtsgenerator“ abgelöst werden, der aktuell als Prototyp vorhanden ist.

Der Dialog zur visuellen Anordnung von Bedienelementen des Navigationsrahmens ist nicht im vollen Umfang barrierefrei zugänglich gestaltet, da die Neuordnung der Bedienelemente per Drag & Drop geschieht. Dieser Dialog wird lediglich einmalig hochschulintern bei der Einrichtung des Systems verwendet. Es wäre eine unverhältnismäßige Belastung, diesen selten genutzten Dialog in vollem Umfang barrierefrei umzusetzen.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule finden Sie unter Dokumentation und Hilfe im Kapitel Barrierefreiheit weitere ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26. 10. 2022 aktualisiert.

Information zur Bedienung
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur Bedienung mit dem Screenreader und andere Hilfen zur Bedienung dieser Webseite.
Leichte Sprache

Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.

Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.

Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.

Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.

Feedback zur Barrierefreiheit


Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an die Hochschulkommunikation der HfG Schwäbisch Gmünd:

Carla Bareis
E-Mail: pressestelle@hfg-gmuend.de
Telefon: +49 7171 602 617
 
 

Durchsetzungsverfahren


Falls die HfG nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
T +49 711 279-3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
T +49 711 279-3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T +49 711 279-3366
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte(n) der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
 

Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.